Erbrecht
Unsere Tätigkeit beginnt bereits durch Gestaltung von Vorsorgeregelungen zu Lebzeiten unserer Mandanten, wie beispielsweise Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Darüber hinaus befassen wir uns mit Fragen der Gestaltung der Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten, sei es unter dem Aspekt vorweggenommener Erbfolge oder zur legalen Vermeidung oder Beschränkung des Haftungszugriffs Dritter auf den Nachlass. Beginnend mit den ersten Maßnahmen in den Tagen nach dem Todesfall bis hin zur Auseinandersetzung des Nachlasses im Falle von Erbengemeinschaften vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten. Lediglich beispielhaft sein stichwortartig nachfolgende Themenkreise genannt:
Ausschlagung der Erbschaft
Auseinandersetzung des Nachlasses
Bestattungsrecht
Erbengemeinschaft
Erbfolge
Erbschaftsteuer
Auseinandersetzung des Nachlasses
Bestattungsrecht
Erbengemeinschaft
Erbfolge
Erbschaftsteuer
Erbscheinsverfahren
Erbunwürdigkeit
Erbvertrag
Erbverzicht
Gemeinschaftliches Testament
Haftung des Erben
Erbunwürdigkeit
Erbvertrag
Erbverzicht
Gemeinschaftliches Testament
Haftung des Erben
Schenkung unter Lebenden
Schenkungssteuer
Testamentserrichtung
Testamentsvollstreckung
Übergabeverträge
Vermächtnisrecht
Schenkungssteuer
Testamentserrichtung
Testamentsvollstreckung
Übergabeverträge
Vermächtnisrecht