Kosten
Die mit anwaltlicher Beratung und Vertretung verbundenen Kosten gelten als schwer durchschaubar. Um trotz der unübersichtlichen gesetzlichen Regelungen der Vergütung unserer Tätigkeit, Transparenz und Kalkulationssicherheit sowohl für unseren Mandanten, als auch für uns zu erreichen, streben wir regelmäßig den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen an.
Hierzu ergeben sich mehrere Alternativen hinsichtlich der Honorargestaltung:
1. Aussergerichtliche Beratung und Vertretung
In Fällen unserer außergerichtlichen Tätigkeit kann es sich empfehlen
- ein nach Zeitaufwand abzurechnendes Honorar mit einem individuellen Stundensatz zu vereinbaren
- eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorzunehmen, die auf Basis des Gegenstandswertes der Angelegenheit beruht
- in geeigneten, eher einfach gelagerten Fällen, kann Ihnen auch eine Erstberatung nach § 34 RVG eine erste Einschätzung geben, ob und welchen konkreten Beratungs- und/oder Vertretungsbedarf bedarf sie möglicherweise haben. Die Kosten für eine solche Erstberatung sind auf Euro 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer beschränkt
2. Vertretung vor Gericht
Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu fordern. Auch in diesen Fällen erörtern wir gerne mit Ihnen die Kostensituation, einschließlich der etwaig bestehenden Möglichkeiten der Prozeßkostenhilfe, wie auch der Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Prozeßfinanzierung durch geeignete Unternehmen.